Die Brandmauer darf Berlin nicht der Linken ausliefern! Warum eine Minderheitsregierung der Mitte jetzt zumindest ernsthaft diskutiert werden muss

Frank-Christian Hansel —

Die Berliner Regierungsbildung nimmt eine Wendung, die noch vor wenigen Wochen kaum jemand erwartet hätte. Ausgerechnet Franziska Giffey, die frühere Regierende Bürgermeisterin und heutige Wirtschaftssenatorin der SPD, erklärt eine Koalition mit der Linkspartei für nicht mehr vertretbar. Und sie begründet dies nicht mit taktischen Differenzen, sondern mit der politischen Radikalität, die innerhalb der Linken inzwischen offen zutage tritt.

Das ist bemerkenswert. Denn dieselbe SPD, die jede parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ausschließt, steht nun vor der Frage, ob sie eine Partei in die Regierung bringen will, deren eigene Funktionäre gegen eine mühsam ausgehandelte Antisemitismus-Vereinbarung rebellieren. 120 Linken-Politiker haben sich öffentlich gegen die Einigung gestellt. Aus internen Chats sind Äußerungen bekannt geworden, die selbst Giffey als Ausdruck einer Radikalität betrachtet, die mit verantwortlichem Regierungshandeln nicht vereinbar sei. Und Giffey ist beileibe nicht allein.

Plötzlich steht nicht mehr nur die vermeintliche Gefährlichkeit der politischen Rechten zur Debatte. Plötzlich muss sich auch die Linke an ihrem tatsächlichen Verhalten messen lassen.

Und genau darin liegt die politische Pointe dieser Berliner Situation: Die über Jahre gepflegte Einteilung der Parteien in grundsätzlich koalitionsfähige und grundsätzlich ausgeschlossene Kräfte gerät mit der politischen Wirklichkeit in Konflikt.

Die Brandmauer hat den Blick auf diese Widersprüche lange verstellt. Der politische Umgang mit den vermeintlichen Extremismus-Vorwürfen bezogen auf die AfD ist zur alles überlagernden Ordnungsfrage geworden. Bei der Linken wurde dagegen trotz radikaler Strömungen regelmäßig nach Wegen zur Regierungsbeteiligung gesucht. Jetzt sind innerhalb der Linkspartei konkrete Konflikte sichtbar geworden, die selbst ihre potenziellen Koalitionspartner nicht mehr übergehen können. Das müsste jetzt Anlass sein, die bisherige Lagerlogik grundsätzlich zu überprüfen.

Berlin kann sich keine linksradikalen Experimente leisten

Denn es geht keineswegs nur um die Frage des Antisemitismus. Es geht um die wirtschaftliche und politische Zukunft einer Stadt, die schon heute vor gewaltigen Problemen steht.

Berlin kämpft mit Wohnungsnot, Investitionsschwäche, einer überlasteten Verwaltung und erheblichen Haushaltsrisiken. Für das Jahr 2026 prognostizierte der Senat zuletzt ein Finanzierungsdefizit von rund 4,6 Milliarden Euro. In dieser Situation will die Linkspartei die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände zu einer zentralen Regierungsaufgabe machen.

Es ist bezeichnend, dass die Berliner Linke die Vergesellschaftung selbst als bewussten Bruch mit der privaten Verwertungslogik beschreibt. Das ist nicht lediglich eine andere sozialpolitische Schwerpunktsetzung. Dahinter steht ein grundsätzlich anderes Verständnis des Verhältnisses zwischen Staat, Eigentum und Markt. Berlin kann in seiner gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage einen solchen Systemwechsel in der Wohnungspolitik nicht verantworten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung warnt vor erheblichen Kosten und macht darauf aufmerksam, dass durch eine Vergesellschaftung nicht eine einzige zusätzliche Wohnung entsteht. Zugleich könnten Investitionen ausbleiben und die fiskalischen Belastungen erheblich steigen.

Wer in dieser Situation ausgerechnet die Linkspartei zum bestimmenden politischen Faktor des nächsten Senats macht, muss erklären, wie er wirtschaftliche Stabilität, Investitionsbereitschaft und einen funktionsfähigen Wohnungsmarkt sichern will.

Eine Linksregierung, ob als rot-grün-rote Koalition oder als links-grüne Minderheitsregierung mit Duldung der SPD, wäre deshalb keineswegs automatisch ein Ausweg aus der Berliner Regierungskrise. Sie würde die bestehenden Probleme vielmehr verschärfen.

Gerade die Minderheitsvariante verdient besondere Aufmerksamkeit. Denn was die SPD-Gruppe Forum35 vorgeschlagen hat, ist im Kern ein bemerkenswertes politisches Manöver: Die Sozialdemokraten sollen nicht selbst mitregieren, aber einer Regierung aus Linken und Grünen zur Macht verhelfen, ihren Haushalt absichern und anschließend je nach Sachfrage über Unterstützung entscheiden. Die SPD würde sich aus dem Kabinett zurückziehen, aber die politische Existenz eines linken Senats ermöglichen. Man will das als staatspolitische Verantwortung verstanden wissen. Man kann darin aber auch den Versuch erkennen, die bisherige Lagerpolitik unter veränderten parlamentarischen Bedingungen fortzusetzen.

Denn entscheidend wäre weiterhin, welche Kräfte von der Regierungsbildung ausgeschlossen bleiben sollen – nicht unbedingt, welche politische Alternative sich aus dem Wahlergebnis ergibt.

Warum eigentlich keine Minderheitsregierung der Mitte?

Hier beginnt ein Denken, das noch unerhört erscheint, aber dessen Zeit angesichts der Lage Berlins als Hauptstadt Deutschlands gekommen ist:

Wenn Berlin schon über Minderheitsregierungen nachdenkt, weshalb dann nur über eine Minderheitsregierung der Linken und Grünen? Warum sollte nicht auch eine Regierung aus CDU und SPD in Betracht gezogen werden, die ohne feste Koalitionsmehrheit regiert, ihre politischen Vorhaben im Parlament zur Abstimmung stellt und dafür unterschiedliche Mehrheiten organisiert?

Nach der korrigierten vorläufigen Sitzverteilung verfügen CDU und SPD gemeinsam über 54 Mandate. Die AfD besitzt 29 Sitze. Gemeinsam wären das 83 Stimmen bei einer absoluten Mehrheit von 77.

Ein Regierender Bürgermeister könnte also mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD bereits im ersten Wahlgang gewählt werden.

Dafür müsste die AfD weder dem Senat angehören noch einen Koalitionsvertrag unterzeichnen. CDU und SPD könnten die Regierung bilden und anschließend für ihre wirtschafts-, haushalts-, innen- und gesellschaftspolitischen Vorhaben parlamentarische Mehrheiten suchen.

Die AfD könnte einzelnen Vorhaben zustimmen, andere ablehnen. Dasselbe gälte für Grüne und Linke. Politische Unterstützung wäre dann wieder an konkrete Entscheidungen gebunden, nicht ausschließlich an die Mitgliedschaft in einem festgefügten Regierungsblock.

Natürlich würde eine solche Regierung politische Verständigung und verlässliche Absprachen verlangen, insbesondere beim Haushalt und bei den Richtlinien der Regierungspolitik. Auch dürften die politischen Unterschiede zwischen den Parteien nicht einfach übergangen werden.

Aber weshalb sollte man diese Möglichkeit nicht einmal ernsthaft durchdenken?

Wenn die SPD eine links-grüne Minderheitsregierung unter Elif Eralp tolerieren könnte, ist es jedenfalls nicht das parlamentarische System, das einer CDU-SPD-Minderheitsregierung entgegensteht. Es sind politische Entscheidungen und die bestehenden, in der derzeitigen Situation nicht hilfreichen Abgrenzungsbeschlüsse. Diese kann man verteidigen. Aber man sollte sie dann auch als politische Entscheidungen benennen und ihre Folgen offen diskutieren.

Die normative Kraft des Faktischen

Hier kommt ein Gedanke ins Spiel, dem sich die Berliner Politik auf Dauer kaum entziehen kann: die normative Kraft des Faktischen.

Die AfD ist mit 29 Abgeordneten im neuen Berliner Parlament vertreten. Diese Mandate beruhen auf demokratischen Wahlen. Ihre Inhaber besitzen dieselbe formale Abstimmungsberechtigung wie die Mitglieder der anderen Fraktionen. Man kann ihre politischen Positionen ablehnen, sie kritisieren und eine Zusammenarbeit aus programmatischen Gründen verweigern. Was man nicht kann, ist ihre parlamentarische Existenz, wie bisher - mit absurden Folgen für den Parlamentarismus an sich - ungeschehen machen.

Die politische Realität besteht nun einmal darin, dass eine erhebliche Fraktion im Abgeordnetenhaus sitzt, deren Stimmen bei Mehrheitsentscheidungen zählen.

Dabei ist zwischen parlamentarischer Normalität und politischer Übereinstimmung zu unterscheiden. Die Anerkennung einer Fraktion als regulärem Akteur parlamentarischer Willensbildung verpflichtet niemanden, ihre politischen Forderungen zu übernehmen oder sie an einer Regierung zu beteiligen. Aber die Frage, wie mit ihren Stimmen bei der Regierungsbildung und bei einzelnen Sachentscheidungen umgegangen wird, lässt sich nicht auf unbegrenzte Zeit durch eine abstrakte Verbotsformel ersetzen.

Hier liegt das eigentliche politische Möglichkeitsfenster:

Eine stärkere Normalisierung der parlamentarischen Rolle der AfD würde nicht bedeuten, dass ihre Positionen plötzlich allgemein akzeptiert wären. Sie würde zunächst bedeuten, dass ihre parlamentarische Beteiligung an konkreten Mehrheitsentscheidungen nicht grundsätzlich mit einer Regierungskoalition gleichgesetzt wird.

Ein Ja zur Wahl eines Regierenden Bürgermeisters, wie übrigens schon 2023 im dritten Wahlgang geschehen, ist noch kein gemeinsames Regierungsprogramm. Die Zustimmung zu einem Haushaltsantrag begründet keine dauerhafte politische Allianz. Und eine sachbezogene Mehrheit bedeutet nicht, dass die beteiligten Parteien ihre programmatische Eigenständigkeit aufgeben. Dieser Unterschied gehört zum Wesen des Parlamentarismus.

Hans Kelsen hat in seinem Werk Vom Wesen und Wert der Demokratie die parlamentarische Demokratie als institutionalisierte Ordnung des politischen Wettbewerbs und des Kompromisses beschrieben. Die Opposition gehört zu diesem System nicht als geduldeter Fremdkörper, sondern als eigenständiger Bestandteil demokratischer Willensbildung. Eine Mehrheit ist keine moralische Auszeichnung. Sie ist das Ergebnis eines politischen Verfahrens.

Auch Max Webers Verantwortungsethik sollte hier an Aktualität gewinnen: Politisches Handeln muss nicht allein an der Konsequenz seiner erklärten Überzeugungen gemessen werden, sondern ebenso an seinen praktischen Folgen. Wenn das kategorische Festhalten an einer politischen Abgrenzung dazu führt, dass eine andere, möglicherweise ebenfalls problematische Regierungskonstellation ermöglicht wird, dann ist auch das eine verantwortungsbedürftige Entscheidung.

Wer die Brandmauer verteidigt, muss deshalb nicht nur erklären, weshalb er die AfD ablehnt. Er muss auch erläutern, welche Regierung er - im Zweifel sogar wider besseren Wissens - stattdessen ermöglicht und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Die Brandmauer ist kein Verfassungsartikel

Gerade an diesem Punkt verdient die Berliner Debatte mehr Offenheit. Die Brandmauer ist eine politische Festlegung. Sie steht nicht in der Berliner Verfassung. Artikel 56 regelt die Wahl des Regierenden Bürgermeisters nach parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen, nicht nach der parteipolitischen Herkunft einzelner Stimmen. Damit ist die politische Frage einer solchen Wahl noch lange nicht entschieden. Aber die verfassungsrechtliche und die politische Ebene müssen auseinandergehalten werden.

Es ist legitim, eine Zusammenarbeit abzulehnen. Ebenso legitim ist es, die Folgen dieser Ablehnung kritisch zu hinterfragen. Wer die Minderheitsregierung als Möglichkeit wiederentdeckt, kann ihre Vorzüge nicht allein dann anerkennen, wenn dadurch ein linkes Regierungslager gesichert wird. Der parlamentarische Pluralismus hat keinen vorgeschriebenen parteipolitischen Zielpunkt.

Gerade deshalb könnte die Berliner Situation einen größeren politischen Erkenntnisgewinn hervorbringen. Denn es geht am Ende nicht darum, ob CDU und SPD ihre grundsätzlichen Unterschiede zur AfD aufgeben. Es geht darum, ob eine Regierung ohne geschlossene Koalitionsmehrheit denkbar ist, die ihre Handlungsfähigkeit aus unterschiedlichen parlamentarischen Vereinbarungen zum Wohle Berlins und seiner Bürger gewinnt.

Eine solche Konstruktion wäre übrigens auch für die AfD kein Freibrief. Ihre Vorschläge müssten sich ebenso der parlamentarischen Prüfung stellen wie die Vorschläge aller anderen Fraktionen. Doch es wäre ein anderes Verständnis von parlamentarischer Normalität: Nicht die Herkunft einer Stimme allein entscheidet über den politischen Wert eines Antrags, sondern auch sein Inhalt und seine Vereinbarkeit mit Verfassung und Recht.

Berlin braucht eine Debatte ohne Denkverbote

Die kommenden Wochen könnten zu einem politischen Testfall werden: Eine Linksregierung wäre angesichts der wirtschaftlichen Lage Berlins, ihrer wohnungspolitischen Zielsetzungen und der offenen Konflikte über grundlegende Haltungsfragen mit zu vielen tatsächlichen Risiken verbunden. Darüber darf nicht allein mit dem Hinweis hinweggegangen werden, dass andere Regierungsmodelle politisch unerwünscht seien.

Gleichzeitig zeigt die Diskussion über eine links-grüne Minderheitsregierung, dass die Parteien selbst beginnen, sich von der Vorstellung zwingend geschlossener Koalitionsmehrheiten zu lösen. Dann sollte man diesen Gedanken konsequent zu Ende denken:

Denn die entscheidende Frage lautet nicht, ob eine Minderheitsregierung grundsätzlich möglich ist. Das ist sie. Die Frage lautet, weshalb ihre parlamentarischen Möglichkeiten nur innerhalb einer bestimmten politischen Lagerordnung diskutiert werden sollen. Eine CDU-SPD-Minderheitsregierung, die mit Stimmen der AfD gewählt wird und anschließend um sachbezogene Mehrheiten wirbt, wäre eine verfassungsrechtlich denkbare Alternative. Ob sie politisch tragfähig wäre, hinge von der Bereitschaft der beteiligten Parteien und von ihren konkreten Vereinbarungen ab. Sie wäre jedenfalls nicht deshalb undemokratisch, weil eine gewählte Oppositionsfraktion bei ihrer Entstehung mitgestimmt hätte.

Vielleicht liegt in der Berliner Regierungsbildung deshalb mehr als nur eine weitere Episode komplizierter Koalitionsverhandlungen. Vielleicht entsteht hier die Gelegenheit, den Parlamentarismus von einer Gewohnheit zu befreien, die sich über Jahrzehnte verfestigt hat: der Vorstellung, politische Handlungsfähigkeit könne ausschließlich innerhalb dauerhaft geschlossener Regierungsblöcke entstehen.

Die normative Kraft des Faktischen bedeutet nicht, dass aus parlamentarischen Kräfteverhältnissen automatisch politische Verpflichtungen erwachsen. Aber sie bedeutet, dass sich Politik nicht dauerhaft über diese Verhältnisse hinwegdenken kann. Die AfD ist Teil des gewählten Berliner Abgeordnetenhauses. Die Linke ist es ebenfalls. Beide müssen sich anhand ihrer tatsächlichen Politik, ihrer Positionen und ihres konkreten parlamentarischen Handelns beurteilen lassen.

Die politische Debatte sollte daher nicht bei der Frage enden, welche Zusammenarbeit durch die Brandmauer ausgeschlossen werden soll. Sie muss wieder mit der Frage beginnen dürfen, welche Regierung Berlin braucht, welche Politik sie verfolgen soll und welche Mehrheiten dafür möglich sind.

Eine parlamentarische Demokratie lebt nicht davon, dass bestimmte Mehrheiten undenkbar bleiben. Sie lebt davon, dass über politische Alternativen offen gestritten und anschließend demokratisch entschieden wird.