Der blinde Fleck der Identitätspolitik: Wie der Volksbad-Streit die Widersprüche der Funktionärs-Identitätspolitik offenlegt – und warum Claudia Roth irrt
Der Streit um das „Volksbad“ vor der Berliner Volksbühne ist längst mehr als eine Auseinandersetzung über sechs Stunden Schwimmbadnutzung. Er berührt eine Grundfrage liberaler Gesellschaften: Überwindet man rassistische Kategorien, indem man ihnen gesellschaftlich möglichst wenig Bedeutung gibt – oder indem man sie politisch erneut zum Organisationsprinzip erhebt? Genau dieser Konflikt ist durch die jüngste Intervention Claudia Roths sichtbar geworden. Nach der Absage des für den 14. August vorgesehenen Angebots für schwarze Kinder und Jugendliche warf die frühere Kulturstaatsministerin der Berliner CDU vor, sich einen „rechten Kulturkampf“ zu eigen zu machen. Wer sich im Wahlkampf nicht ausreichend von „rechter Hetze“ distanziere, werde zum „Steigbügelhalter für die Kräfte, die unsere Gesellschaft spalten“.
Dieser Satz verdient eine genaue Betrachtung. Denn er verschiebt die eigentliche Streitfrage – und offenbart gerade in seiner moralischen Wucht einen blinden Fleck, der weit über den Berliner Anlassfall hinausreicht.
Drei Fragen, die auseinandergehalten gehören
Wer den Vorgang nüchtern sortiert, erkennt drei Fragen, die in der öffentlichen Debatte permanent vermengt werden:
Die erste ist die rechtliche: Ist eine solche Veranstaltung zulässig? Wahrscheinlich ja. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz erlaubt in § 5 ausdrücklich „positive Maßnahmen“, sofern sie geeignet und angemessen sind, bestehende Nachteile strukturell benachteiligter Gruppen auszugleichen. Darauf beruft sich auch die Berliner Antidiskriminierungsverwaltung.
Die zweite ist die politische: Darf man die gesellschaftliche Sinnhaftigkeit einer nach Hautfarbe exklusiven Veranstaltung kritisieren? Selbstverständlich. Die rechtliche Zulässigkeit beantwortet nicht die politische Frage, ob eine staatlich finanzierte Kulturinstitution Menschen überhaupt nach Hautfarbe unterscheiden sollte. Genau diese Kritik hatte CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers ursprünglich formuliert: Er halte nichts davon, „Menschen nach Hautfarben einzuteilen“, und verstehe ein „Volksbad“ als „Bad für alle“.
Die dritte ist die zivilisatorische: Sind Drohungen und rassistische Beschimpfungen akzeptabel? Natürlich nicht. Die Drohmails und Einschüchterungen gegen EOTO, gegen Kinder und gegen Mitarbeiter der Volksbühne sind entschieden zu verurteilen – und genau das hat auch Evers ausdrücklich getan: Gewaltandrohung, Einschüchterung und Gewalt seien nicht Teil einer freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung.
Claudia Roth aber vermischt die zweite und die dritte Frage. Wer die ethnische Exklusivität des Projekts kritisiert, gerät bei ihr rhetorisch in die Nähe derer, die Drohungen aussprechen. Das ist ein argumentativer Kurzschluss – und er ist kein Versehen, sondern Methode. Denn er besagt implizit: Es reicht nicht mehr, mutmaßlichen Rechtsextremismus und Gewalt zurückzuweisen; man soll auch die zugrunde liegende kulturpolitische Kritik an sich aufgeben. Aus einer Sachfrage wird die Loyalitätsfrage. Und mit dem Wort „Steigbügelhalter“, das dem historischen Vokabular des Ermöglichens antidemokratischer Macht entstammt, wird eine kommunale Kulturdebatte zur Frage demokratischer Gesinnung erhoben. Das ist eineungebührliche Eskalation – und sie sagt mehr über den Zustand der identitätspolitischen Linken als über ihre Gegner.
Das Paradox des “Volksbads”
Das Volksbad war ursprünglich als öffentliches Angebot gedacht: kostenlos, als Begegnungsort, offen für alle. Für den 14. August lautete die Ankündigung jedoch, es sei von 12 bis 18 Uhr „exklusiv für schwarze Communities geöffnet“. Später wurde die Formulierung geändert; das Bad sei in diesem Zeitraum für den Verein EOTO reserviert. Diese Verschiebung ist keineswegs nebensächlich. Zwischen der Aussage, ein Raum sei für einen Verein reserviert, und der Behauptung, er sei exklusiv für Menschen einer bestimmten Hautfarbe geöffnet, liegt ein grundlegender Unterschied: Der eine Satz beschreibt eine organisatorische Entscheidung, wie sie jeder Sportverein kennt, der andere eine Zugangsordnung entlang einer rassifizierten Kategorie. Genau hier beginnt das politische Problem.
Die klassische universalistische Antwort auf Rassismus lautet: Der einzelne Mensch besitzt gleiche Rechte unabhängig von Hautfarbe, Herkunft oder Abstammung. Der moderne identitätspolitische Ansatz argumentiert anders: Gesellschaftliche Gruppen seien historisch unterschiedlich betroffen, weshalb zeitweise differenzierte Maßnahmen gerechtfertigt sein könnten. Das ist rechtlich nicht per se ausgeschlossen. Aber das Gesetz verlangt keine pauschale Zustimmung zu jeder gut gemeinten Ungleichbehandlung, sondern eine sorgfältige Abwägung – und diese Abwägung ist eine genuin politische, keine juristische Aufgabe.
Genau hier setzt die parlamentarische Kontrolle an. Meine schriftliche Anfrage trägt deshalb den Titel: „Zugang nach Hautfarbe? Das ‚Volksbad‘ der Volksbühne, EOTO und der Gleichbehandlungsgrundsatz“. Sie fragt nach der rechtlichen Grundlage des ursprünglich angekündigten exklusiven Zugangs, nach den Vereinbarungen zwischen Volksbühne und EOTO, nach den eingesetzten öffentlichen Fördermitteln und nach dem grundsätzlichen Verständnis des Senats von Gleichbehandlung bei öffentlich finanzierten Angeboten.
Hinter diesen Fragen steht mehr als juristische Detailarbeit. Es geht darum, wer überhaupt definiert, was „Schwarzsein“ in einem solchen Kontext bedeutet. Reicht Selbstidentifikation? Wird Herkunft objektiv bestimmt? Und was geschieht mit Menschen, die sich einer solchen Kategorisierung entziehen oder sie ablehnen? Diese Fragen sind keine Spitzfindigkeiten. Denn wenn öffentlich finanzierte Institutionen Menschen entlang rassifizierter Merkmale unterschiedlich behandeln, muss zwangsläufig festgelegt werden, wer zu welcher Gruppe gehört – und genau dadurch wird die Kategorie, die eigentlich an Bedeutung verlieren soll, institutionell erneut verfestigt. Das ist das Paradox des Volksbads: Um Rassismus zu überwinden, wird die rassifizierende Kategorie konserviert.
Die erfundene Community
An dieser Stelle zeigt sich der grundlegende Denkfehler der Debatte – und er reicht weit über das Volksbad hinaus. Wenn von „der schwarzen Community“ gesprochen wird, entsteht der Eindruck eines geschlossenen politischen Kollektivs mit einheitlichen Interessen und legitimierten Sprechern. Eine solche Einheit existiert nicht.
Die Kontroverse selbst macht das sichtbar. Die Politologin Emilia Zenzile Roig verteidigt solche Räume als Schutzangebote für Kinder, die im Alltag Rassismus erfahren. Diese Position ist ernst zu nehmen – aber sie ist eine unter mehreren. Der amerikanische Autor Coleman Hughes plädiert für „color blindness“, also eine Politik, die Menschen grundsätzlich ohne Bezug auf „race“ behandelt. Thomas Chatterton Williams argumentiert, dass eine Gesellschaft rassistische Kategorien nicht überwinden kann, solange sie diese institutionell immer wieder reproduziert. Viele Schwarze wollen die Identifizierung als Sondergruppe mit Sonderbehandlung schlicht nicht – sie empfinden gerade die wohlmeinende Aussonderung als Zumutung. Ein schwarzer Unternehmer aus Charlottenburg, eine schwarze Krankenschwester aus Neukölln, ein Student aus Ghana, ein in Berlin geborener Beamter und eine Aktivistin von EOTO können völlig unterschiedliche Biographien, politische Auffassungen und Vorstellungen von Diskriminierung haben. Ihre Hautfarbe macht sie nicht zu einer politischen Partei.
Damit wird ein strukturelles Muster sichtbar, das ich an anderer Stelle bereits für die sogenannte Queer-Community beschrieben habe. Identitätspolitik vollzieht stets denselben Kunstgriff: Aus einem persönlichen Merkmal wird eine gesellschaftliche Kategorie. Aus der Kategorie wird eine „Community“. Der Community werden gemeinsame Erfahrungen und politische Interessen zugeschrieben. Anschließend treten Aktivisten, Verbände und Funktionäre auf, die beanspruchen, in ihrem Namen zu sprechen. Und schließlich behandelt der Staat diese Funktionäre als Repräsentanten einer Gruppe, der der Einzelne allein aufgrund eines Merkmals zugerechnet wird. So entsteht aus Vielfalt gerade keine Vielfalt, sondern ein politisches Kollektivsubjekt.
In meinem FREILICH-Beitrag „Linke Queer-Politik: Entmündigung des Einzelnen unter dem Deckmantel der Vielfalt“ habe ich deshalb für die Rückkehr zum Menschen als unverwechselbarer Persönlichkeit plädiert: nicht als Bestandteil eines politisch verwertbaren Kollektivs, sondern als Individuum mit dem Recht, sich jeder politischen Instrumentalisierung zu entziehen. In „Schwul und lesbisch – nicht queer“ habe ich diese Kritik grundsätzlicher gefasst: Es ist eine Zumutung, aus einer sexuellen Orientierung eine politische Identität und aus Millionen höchst unterschiedlicher Menschen ein vermeintliches Kollektivsubjekt zu konstruieren. Ein konservativer schwuler Mann, eine linke Lesbe und ein Homosexueller, der seine Orientierung als reine Privatsache betrachtet, teilen möglicherweise nichts miteinander außer eben dieser Orientierung. Warum sollte daraus eine gemeinsame politische Identität folgen? Diese Frage habe ich auch im LGBTQ-Kontext wiederholt gestellt – Philosophia Perennis griff sie unter anderem in „Wer oder was bedroht LGBTQ in Deutschland wirklich?“ auf.
Dasselbe Prinzip begegnet uns jetzt beim Volksbad. Nicht die Menschen sind erfunden. Erfunden ist ihre behauptete politische Homogenität. Und problematisch wird es dort, wo staatliche Institutionen diese Fiktion übernehmen und ihre Politik daran ausrichten.
Der Repräsentationsanspruch als Machtinstrument
Damit verändert sich der Blick auf die entscheidende Frage des Berliner Streits. Sie lautet nicht nur: Darf man Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe unterschiedlich behandeln? Sie lautet bereits einen Schritt vorher: Wer hat eigentlich EOTO oder irgendeine andere Organisation dazu legitimiert, für „die schwarze Community“ zu sprechen?
Diese Frage wird in der identitätspolitischen Ordnung gar nicht gestellt – denn der Begriff „Community“ erfüllt eine politische Funktion. Er suggeriert Geschlossenheit, wo tatsächlich Individualität und Pluralität bestehen. Aus Millionen verschiedener Menschen wird sprachlich ein Kollektiv hergestellt; dieses Kollektiv erhält vermeintliche Sprecher, und diese können gegenüber Staat, Medien und Kulturinstitutionen Forderungen im Namen des konstruierten Kollektivs erheben. Es entsteht ein geschlossener Kreislauf politischer Repräsentation: Die Politik definiert die Gruppe, die Funktionäre vertreten die Gruppe, und die Existenz der Funktionäre dient anschließend als Beweis dafür, dass die Gruppe als politisches Subjekt existiert. Genau hier liegt der funktionärspolitische Kern moderner Identitätspolitik.
Hinzu kommt die Ambivalenz jeder Sonderbehandlung: Auch gut gemeinte Sonderregelungen transportieren die Botschaft, bestimmte Gruppen seien besonders schutzbedürftig, benötigten eigene Räume, und andere müssten dafür ausgeschlossen werden. Ein Teil der Betroffenen mag das begrüßen; ein anderer lehnt genau diese Zuschreibung ab, weil er nicht über Hautfarbe oder Herkunft definiert werden will – auch nicht im Namen des Schutzes.
Der gängige Begriff „umgekehrter Rassismus“ greift dabei sogar zu kurz. Präziser ist: rassifizierende Ungleichbehandlung mit antirassistischer Zielsetzung. Der Widerspruch ist nicht moralisch, sondern strukturell. Die historische Emanzipationsbewegung wollte Menschen davon befreien, nach ihrer Hautfarbe beurteilt zu werden; die neue Identitätspolitik verlangt, die Hautfarbe wieder wahrzunehmen, Menschen entsprechend einzuordnen und daraus unterschiedliche Behandlung abzuleiten. Dem ist entgegenzutreten: Der Einzelne soll selbst entscheiden, welche Bedeutung Identität und Herkunft für ihn haben. Diese Bedeutung darf nicht institutionell vorgegeben werden.
Roths Umkehrung – und die Mechanik der moralischen Immunisierung
Vor diesem Hintergrund wirkt der Einwand von Stefan Evers nicht wie eine Provokation, sondern wie eine klassische liberale Position: keine Drohung, keine Gewalt – aber auch kein Denk- und Kritikverbot. Man kann ein Konzept kritisieren und zugleich die Sicherheit der Beteiligten verteidigen. Man kann einer Maßnahme widersprechen, ohne die Menschen dahinter zu delegitimieren.
Claudia Roths Intervention verschiebt genau diese Ebenen. Aus einer konkreten Frage nach der Angemessenheit eines Konzepts wird eine politische Einordnung: Kritik erscheint nicht mehr als inhaltlicher Einwand, sondern als Teil eines „rechten Kulturkampfes“. Damit verändert sich die Logik der Auseinandersetzung: Nicht mehr die Argumente stehen im Zentrum, sondern die politische Position derer, die sie äußern. Eine Auffassung wird nicht danach beurteilt, ob sie richtig oder falsch ist, sondern danach, wer sie ebenfalls vertritt.
Diese Mechanik hat eine unübersehbare strategische Dimension. Die CDU gerät exakt in das bekannte und selbstverschuldete Brandmauer-Dilemma: Wenn sie sagt, wir verurteilen Drohungen, halten eine öffentlich finanzierte Veranstaltung ausschließlich für Menschen einer bestimmten Hautfarbe aber trotzdem für falsch, steht sie in dieser Sachfrage zusammen mit der AfD-Kritik.
Es geht um die Frage: Soll eine öffentlich finanzierte Einrichtung Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe ein- beziehungsweise ausschließen dürfen – selbst wenn dies rechtlich zulässig ist? Wer diese Frage bereits als „rechte Hetze“ behandelt, bestätigt den Befund, dass bestimmte gesellschaftspolitische Entscheidungen moralisch immunisiert werden sollen – und verschiebt die Diskussion auf eine für jede Demokratie brisante Ebene: Wer bestimmt eigentlich noch, welche Auffassung sagbar ist?
Von der moralischen Exkommunikation zum „Fickt euch!“
Wie sehr dieser Reflex die politische Kultur inzwischen prägt, zeigt die Reaktion der Volksbühne selbst. Nachdem das Haus mit seiner Ankündigung einen gesellschaftlichen Konflikt ausgelöst hatte, reagierte die Institution auf die Kritik nicht mit Selbstprüfung, nicht mit einer juristischen Erklärung, nicht mit dem Angebot einer Debatte – sondern mit einem mannshohen Transparent: „Fickt euch!“ Intendant Matthias Lilienthal ließ keinen Zweifel daran, wem die Botschaft gilt: unter anderem der AfD, der Springer-Presse und Teilen der CDU.
Damit begegnen uns zwei Erscheinungsformen desselben politischen Reflexes. Claudia Roth erklärt den Kritiker zum moralisch Verdächtigen; die Volksbühne übersetzt diese Ausgrenzung ins Vulgäre. Das eine ist die moralische Exkommunikation, das andere ihre institutionelle Zuspitzung. Ausgerechnet jene, die permanent vor „Spaltung“ warnen, demonstrieren hier selbst einen bemerkenswerten Willen zur Ausgrenzung: Zunächst werden Menschen nach Hautfarbe kategorisiert. Dann wird die Ungleichbehandlung mit dem Schutz einer vermeintlich homogenen „Community“ begründet. Wer die Konstruktion hinterfragt, wird politisch verdächtigt. Und wenn die Kritik nicht verstummt, hängt vor einer hochsubventionierten öffentlichen Kulturinstitution schließlich ein riesiges „Fickt euch!“. Man könnte die innere Logik dieses Vorgangs kaum anschaulicher vorführen.
Dabei geht es nicht um die Grenzen der Kunst. Wenn ein Schauspieler auf der Bühne „Fickt euch!“ ruft, kann das Kunst sein; Kunstfreiheit umfasst auch Zumutung. Aber wenn die Institution Volksbühne selbst ihre politischen Kritiker adressiert und ihr Intendant erklärt, gegen wen die Beschimpfung gerichtet ist, handelt es sich nicht mehr um ein Kunstwerk, sondern um institutionelles Handeln – und damit um institutionelle Verantwortung.
Die Volksbühne gehört nicht ihrem Intendanten und nicht seinem politischen Milieu. Sie ist ein öffentliches Haus, finanziert von den Bürgern dieser Stadt – von Linken und Grünen ebenso wie von CDU-, SPD- oder AfD-Wählern und von Parteilosen. Wer dieses Haus benutzt, um einem Teil genau dieser Öffentlichkeit eine vulgäre politische Abrechnung entgegenzuschleudern, offenbart ein fundamentales Missverständnis seines Amtes: Er verwechselt die ihm auf Zeit anvertraute Institution mit seinem politischen Eigentum.
Die Konsequenz kann deshalb nicht bei der Feststellung stehenbleiben, das Transparent sei geschmacklos gewesen. Der Berliner Senat und die zuständigen Gremien müssen prüfen, ob Matthias Lilienthal die Leitung der Volksbühne noch weiterführen kann – nicht wegen seiner politischen Auffassungen, nicht wegen einer provokanten Inszenierung, sondern wegen seines Umgangs mit dem öffentlichen Amt, das ihm übertragen wurde. Die Volksbühne heißt nicht Lilienthalbühne. Sie ist unser Theater. Und wer das nicht mehr versteht, sollte es nicht leiten.
Der eigentliche blinde Fleck
Der eigentliche blinde Fleck dieser Debatte liegt daher nicht in der Kritik am Volksbad, sondern in der Annahme, Spaltung beginne erst dort, wo solche Projekte hinterfragt werden. Spaltung entsteht ebenso dort, wo Institutionen beginnen, Menschen systematisch in Kategorien zu sortieren und diese Kategorien mit unterschiedlichen Zugangsrechten zu verbinden. Das bedeutet nicht, strukturelle Diskriminierung zu relativieren. Es bedeutet, zwei Ziele auseinanderzuhalten, die permanent vermischt werden: den Schutz vor Diskriminierung – und die institutionelle Reproduktion jener Kategorien, die Diskriminierung historisch überhaupt erst strukturiert haben.
Die universalistische Gegenposition lautet dabei nicht, Schwarze sollten weniger Rechte haben. Sie lautet exakt umgekehrt: Der Staat sollte einen schwarzen Bürger zunächst als Bürger behandeln – nicht als Vertreter einer Hautfarbe. Ebenso lautet meine Kritik an der Queer-Politik nicht, Homosexuelle sollten weniger Freiheit besitzen, sondern: Ein homosexueller Mensch besitzt seine Freiheit als Individuum – nicht aufgrund einer Mitgliedschaft in einer von Funktionären definierten „Community“. Das ist kein Angriff auf Minderheiten. Es ist der Widerspruch gegen ihre politische Vereinnahmung.
Claudia Roth sollte sich deshalb sehr genau überlegen, wer hier eigentlich „die Gesellschaft spaltet“: diejenigen, die fragen, ob ein öffentlich finanziertes Schwimmbad Menschen nach Hautfarbe unterscheiden sollte – oder diejenigen, die auf diese Frage zunächst mit moralischer Verdächtigung und anschließend mit einem mannshohen „Fickt euch!“ antworten. Eine Politik, die ständig „Vielfalt“ im Munde führt, hat offenkundig Schwierigkeiten, die radikalste Form von Vielfalt auszuhalten: die Verschiedenheit der Individuen innerhalb jener Gruppen, die sie selbst zu Kollektiven erklärt hat – und die Verschiedenheit der Meinungen in einer freien Gesellschaft.
Der Volksbad-Streit zwingt Berlin damit zu einer unbequemen, aber notwendigen Grundsatzfrage: Wollen wir Diskriminierung überwinden, indem wir Menschen immer differenzierter kategorisieren – oder indem wir den Einzelnen stärker aus diesen Kategorien herauslösen? Eine Antwort darauf lässt sich nicht moralisch abkürzen, weder durch den Vorwurf des „Steigbügelhalters“ noch durch Transparente. Sie muss politisch, rechtlich und gesellschaftlich erarbeitet werden – in der Spannung zwischen Schutz, Gleichheit und Freiheit. Meine schriftliche Anfrage an den Senat ist als Beitrag dazu gedacht. Die Antwort des Senats wird zeigen, ob er diese Frage überhaupt noch als offene Frage begreift.