Brüssel als Vorfeld: Wie das ESN-Verfahren auf EU-Ebene zum Baustein eines deutschen AfD-Verbotsnarrativs wird
I. Der Vorgang: kein Verbot, aber ein gezielt gesetzter erster Schritt
Am 7. Juli 2026 hat das Europäische Parlament (EP) mit 414 gegen 224 Stimmen bei 18 Enthaltungen die Authority for European Political Parties and European Political Foundations (APPF) aufgefordert zu prüfen, ob die Partei ESN “Europe of Sovereign Nations” (Europa der souveränen Nationen) die Registrierungs- und Förderbedingungen europäischer Parteien erfüllt. Formal ist das kein Verbot, sondern ein Verifikationsverfahren – und das Parlament betont selbst, dass die ESN-Partei rechtlich von der gleichnamigen Fraktion im EP zu trennen sei.[1] Diese Klarstellung ist korrekt, ändert aber nichts daran, dass hier zum ersten Mal seit Bestehen der neuen EU-Parteienverordnung ein solches Verfahren gegen eine rechte Dachpartei in Gang gesetzt wurde – und dass genau dieses Novum politisch gewollt und politisch gesteuert war.[2]
Grundlage ist ein rund 300-seitiges Dossier des APPF-Direktors mit 26 aufgelisteten Vorfällen. Das klingt nach harter Beweislage. Tatsächlich handelt es sich um eine Sammlung disparater Einzeläußerungen und -aktionen von ESN-Mitgliedsparteien in verschiedenen Ländern – von einem Transparent der tschechischen SPD bis zu einer Filmprotest-Aktion der bulgarischen Revival –, die zu einem Gesamtbild verdichtet werden, das sich am Ende gegen die gesamte Dachpartei richtet.[3] Genau darin liegt die erste Problematik: Aus dem Fehlverhalten einzelner nationaler Mitgliedsparteien wird ein Werteverstoß der europäischen Dachpartei konstruiert – und aus diesem wiederum ein Verdikt über die AfD in Deutschland.
Der mögliche Endpunkt ist die Streichung aus dem Parteienregister und der Entzug der EU-Finanzierung. Das ist kein Sofortverbot, aber es ist auch keine harmlose Formalie: Es ist der Versuch, einer politischen Konkurrenzpartei über den Umweg der Parteienfinanzierung die europäische Legitimität zu entziehen, aber eben nicht nur. Denn es geht im Kern um die AfD.
II. Die semantische Verschiebung: Aus der ESN-Partei wird „die AfD-Europapartei“
Wie sehr es tatsächlich um die AfD geht, zeigt die Sprache der Verfahrensbefürworter selbst. Die Fraktion Greens/EFA spricht in ihrer eigenen Pressemitteilung nicht von der ESN-Partei, sondern von „AfD’s European party, the ESN“.[4] Der grüne Abgeordnete Daniel Freund, der die Initiative nach eigener Darstellung mit angestoßen hat, formuliert auf seiner Website unverblümt: „No more EU taxpayer money for AfD’s European party.“[5] Correctiv titelt „EU-Bericht belastet ESN-Partei um AfD“ und macht die AfD zur eigentlichen Hauptfigur der Berichterstattung.[6] Und The Left erklärt laut EU Perspectives unverhohlen, es könne „nur eine Konsequenz“ geben: der AfD müsse die europäische Finanzierung entzogen werden.[7]
Das ist kein Zufall der Wortwahl, sondern die eigentliche Zielrichtung des Verfahrens. Ein Verwaltungsvorgang zur Parteienfinanzierung wird bewusst so kommuniziert, dass in den Schlagzeilen nicht „ESN“, sondern „AfD“ steht. Wer die Trennung von Partei und Fraktion zur formalen Fußnote erklärt, während man in derselben Pressemitteilung von der „AfD-Europapartei“ spricht, betreibt genau jene Vermischung, die man offiziell bestreitet.
Damit wird ein europäisches Registrierungsverfahren zu einem politischen Kommunikationsinstrument gegen eine deutsche Partei umfunktioniert, die im eigenen Land demokratisch gewählt wird und dort einer eigenen, viel strengeren verfassungsrechtlichen Prüfung unterläge, würde man sie tatsächlich verbieten wollen.
III. Wer prüft hier wen? Die fragwürdige Neutralität der Prüfstelle
Die Prüfung liegt bei der APPF unter ihrem Direktor Pascal Schonard, der vor seiner Ernennung unter anderem im Kabinett des Generalsekretärs und im Juristischen Dienst des Europäischen Parlaments gearbeitet hat.[8]
Der langjährige Generalsekretär des Europäischen Parlaments, in dessen Umfeld Schonard beruflich sozialisiert wurde, war Klaus Welle – zuvor Generalsekretär der Europäischen Volkspartei (EVP) und ihrer Fraktion, also über Jahre hauptamtlicher Funktionär genau jenes politischen Lagers, das der AfD und ihren Verbündeten in Europa am schärfsten entgegentritt.[9] Welle sitzt heute als Vorsitzender im Academic Council des Wilfried-Martens-Centre, der Stiftung der EVP.[10]
Eine Behörde, die über Gedeih und Verderb einer rechten Dachpartei entscheiden soll, ist damit personell und kulturell tief im Milieu ihres politischen Gegners verwurzelt. Genau das hat die Fraktion “Patriots for Europe” bereits 2025 vor Gericht moniert, als sie der APPF systematische Voreingenommenheit vorwarf.[11] Diese Klage ist noch nicht rechtskräftig entschieden – aber sie benennt ein strukturelles Problem, das sich nicht mit dem Verweis auf ein „unabhängiges“ Verfahren wegdiskutieren lässt: Wer prüft, und aus welchem institutionellen Umfeld er kommt, ist keine Nebensächlichkeit, sondern die entscheidende Frage nach der Fairness des gesamten Vorgangs.
Das beratende Gremium unabhängiger Persönlichkeiten mag als Korrektiv gedacht sein. Es ändert aber nichts daran, dass die Entscheidung am Ende in einem Verwaltungsapparat fällt, der über Jahrzehnte von einer politischen Familie geprägt wurde – nicht von einer neutralen dritten Partei.[12]
IV. Warum der Umweg über Brüssel gewählt wird
In Deutschland kann ein Parteiverbot ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aussprechen, und zwar nur auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung – und nur, wenn eine aktiv-kämpferische Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nachgewiesen wird. Diese Hürde ist hoch, das Verfahren politisch riskant und der Ausgang alles andere als sicher.
Genau deshalb ist der Weg über Brüssel so attraktiv: Ein europäisches Registrierungs- und Finanzierungsverfahren verlangt keinen Nachweis einer „aktiv-kämpferischen“ Verfassungsfeindschaft, sondern lediglich Zweifel an der Werte-Konformität – eine erheblich niedrigere Schwelle, die sich medial trotzdem als „Verbotsverfahren“ verkaufen lässt. Man muss die AfD nicht verbieten, um sie zu treffen; man muss nur ihr europäisches Umfeld beschädigen und den Verdacht in die deutsche Debatte zurückspiegeln.
V. Die Mechanik der Kontaktschuld
Die Kette funktioniert in vier Schritten: Erst gerät die ESN-Partei unter Verdacht. Dann wird sie in der öffentlichen Kommunikation zur „AfD-Europapartei“ erklärt. Daraus wird abgeleitet, ein Werteverstoß der ESN belege einen Werteverstoß der AfD selbst. Und am Ende steht das Argument, eine so „europäisch belastete“ Partei könne in Deutschland nicht mehr als gewöhnliche demokratische Konkurrenz behandelt werden.
Das ist keine juristische Argumentation, sondern eine politische Zuschreibungstechnik. Begriffe wie „Menschenwürde“, „Demokratie“, „Minderheitenschutz“ und „Hassrede“ werden dabei nicht als Prüfmaßstäbe verwendet, sondern als Kampfbegriffe: Wer einmal in diese Kategorie eingeordnet ist, soll nicht mehr als legitimer politischer Gegner erscheinen, sondern als Gefahr, die vor der eigentlichen Wahlentscheidung schon moralisch erledigt ist.
Das Europäische Parlament weiß um diese Grenze und formuliert seine Pressemitteilung entsprechend vorsichtig. Genau dieser Vorsicht in der offiziellen Sprache steht aber eine schrankenlose politische Kommunikation gegenüber, die dieselbe Zurückhaltung nicht kennt.
Das ESN-Verfahren ist also kein deutsches AfD-Verbot und kann eines auch nicht ersetzen. Es ist aber ein europäischer Vorfeldmechanismus: Er liefert Schlagzeilen, Zitate und eine scheinbar unabhängige, europäische Autorität für ein Narrativ, das in Deutschland aus eigener verfassungsrechtlicher Kraft bislang nicht durchsetzbar war und ist.
Wer aus der drohenden Aberkennung eines EU-Parteienstatus ein Argument für ein deutsches Parteiverbot konstruiert, ersetzt Verfassungsrecht durch Kontaktschuld, Wertepathos und politische Zweckmäßigkeit. Das ist – bei aller Kritik an einzelnen dokumentierten Vorfällen – keine wehrhafte Demokratie, sondern der Aufbau einer neuen Ausschlusslogik mit administrativen und juristischen Mitteln.
[1]Europäisches Parlament, Pressemitteilung 20260706IPR46306: „Parliament requests verification of ESN party’s compliance with EU values“, 7. Juli 2026. europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260706IPR46306
[2]Europäisches Parlament, Plenary News: „ESN party’s compliance with EU values – vote on verification request“, 6. Juli 2026. europarl.europa.eu/news/en/agenda/plenary-news/2026-07-06/12
[3]EUobserver: „EU Parliament votes to review far-right group over ‘Send Them Back’ chant“; sowie Berichte zu einem ca. 300-seitigen APPF-Dossier mit 26 dokumentierten Vorfällen (Correctiv, euronews, Agence Europe, Juli 2026).
[4]Greens/EFA, Pressemitteilung: „Parliament to vote on investigation into ESN party following alleged hate speech incidents“. greens-efa.eu/en/article/press/parliament-to-vote-on-investigation-into-esn-party-following-alleged-hate-speech-incidents
[5]Daniel Freund (MdEP): „No more EU taxpayer money for AfD’s European party – Parliament to vote on investigation“. danielfreund.eu/en/aktuelles/no-more-eu-taxpayer-money-for-afds-european-party-parliament-to-vote-on-investigation
[6]Correctiv: „EU-Bericht belastet ESN-Partei um AfD mit schweren Vorwürfen“, 5. Juni 2026. correctiv.org/aktuelles/afd/2026/06/05/eu-bericht-belastet-esn-partei-um-afd-mit-schweren-vorwuerfen
[7]EU Perspectives: „ESN faces first-ever EU values probe“, Juli 2026. euperspectives.eu/2026/07/esn-faces-first-ever-eu-values-probe
[8]Authority for European Political Parties and European Political Foundations (APPF), „The Director“. appf.europa.eu/appf/en/home/the-director
[9]Historical Archives des Europäischen Parlaments, Eintrag Klaus Welle. historicalarchives.europarl.europa.eu/home/fonds/secretaries-generals/klaus-welle-1.html; Wikipedia-Eintrag „Klaus Welle“.
[10]Wilfried Martens Centre for European Studies, Autorenprofil Klaus Welle. martenscentre.eu/article-author/klaus-welle
[11]Brussels Signal: „European Parliament Patriots group takes EU funding body to court over ‘bias’“, April 2025. brusselssignal.eu/2025/04/european-parliament-patriots-group-takes-eu-funding-body-to-court-over-bias
[12]APPF, „Committees“ – Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten, je zwei Mitglieder benannt von Parlament, Rat und Kommission. appf.europa.eu/appf/en/other-information/committees-appf