Kaum eine Woche vergeht, ohne dass aus den Reihen der mit der AfD konkurrierenden Parteien neue Rufe nach einem Verbot der AfD erschallen. Ganz Aktuell ist es der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler Lars Klingbeil, der auf dem Cottbusser Parteitag laut und medienwirksam fordert, ein Parteiverbot „prüfen“ zu lassen – als ob das nicht längst geschehen wäre und als ob das Ergebnis nicht bereits feststünde. Die Innenminister der Länder haben auf ihrer Konferenz in Bremerhaven jüngst unmissverständlich erklärt: Ein Verbotsverfahren wäre „viel zu riskant“, die Beweislage „zu dünn“, die Gefahr eines politischen Bumerangs zu groß.
Kein Beweis, keine Grundlage – nur Panik vor dem Wähler
Die Wahrheit ist: Es existiert bis heute kein belastbarer Beleg dafür, dass die AfD – als Gesamtpartei oder in tragenden Teilen – aktiv und aggressiv auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeitet. Diesen Beleg kann und wird es auch nicht geben, weil es in dieser Hinsicht de facto auch nichts gibt, weder in der Prgrammatik, noch in der Mitgliedschaft. Auch das jüngst bekannt gewordene Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz bleibt diesen Nachweis offensichtlich schuldig. Stattdessen operiert es mit auslegungsfähigen Floskeln und politisch aufgeladenen Begriffen, die vor keinem neutralen und seriösen Gericht Bestand hätten. Wer hier von „Systemsturz“ spricht, will Angst schüren – ohne Substanz.
Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Als AfD verstehen wir uns als Anwalt der repräsentativen parlamentarischen Demokratie, die das regierende Machtkartell seit Jahren unterminiert. Wir kämpfen für die Wiederherstellung einer fairen demokratischen Ordnung, die nicht von einem rot-grünen Machtkartell samt nach links gerückten CDU gekapert wird. Wir stehen für die Rückkehr zu einer echten Gewaltenteilung und einem lebendigen Parlamentarismus – nicht für dessen Aushöhlung.
Die Innenminister wissen, dass ein Verbot scheitern würde
Dass selbst die Innenminister der Länder – darunter bekennende AfD-Gegner – die Finger von einem Verbotsverfahren lassen, hat einen einfachen Grund: Ein solcher Antrag wäre, weil substanzlos in der Sache – vor dem Bundesverfassungsgericht chancenlos. Er würde kläglich scheitern und die AfD nicht schwächen, sondern stärken. Die Partei würde zum Märtyrer stilisiert, das Bild vom autoritär agierenden Staat würde sich – vor allem im Osten Deutschlands, wo die AfD längst flächendeckend dominiert, zementieren, und das Vertrauen in die rechtsstaatlichen Institutionen würde weiter erodieren.
Die Forderung eines Klingbeil nach einem erneuten „Prüfen“ des Verbots ist vor diesem Hintergrund nichts anderes als ein durchsichtiges Manöver: ein hilfloser Versuch, den politischen Wettbewerb durch juristische Tricksereien zu verzerren, weil man inhaltlich nichts mehr entgegenzusetzen hat.
Kartellrechtliche Parallele: Politisches Marktversagen
Diese fatale Strategie des Machtkartells lässt sich treffend mit dem Kartellrecht vergleichen: Ein Parteiverbotsverfahren ohne klare rechtliche Grundlage wäre nichts anderes als eine Marktverzerrung im politischen Raum – ein spieltheoretischer Offenbarungseid des Parteienkartells (s. auch ausführlich in meinem Aufsatz Das ominöse AfD-Parteiverbot als Marktverzerrung und spieltheoretischer Offenbarungseid).
Wer ein Parteiverbotsverfahren dennoch fordert, ohne Beweise, ohne Substanz, der verrät die Prinzipien des Rechtsstaats, der offenbart nicht die vermeintliche, nicht existierende Gefährlichkeit der AfD, sondern die beim Wähler bereits evident gewordene eigene Schwäche. Der Versuch, den politischen Wettbewerb mit dem Mittel der Justiz zu unterdrücken, ist der letzte Akt einer erschöpften Herrschaft.
Deutschland braucht kein Parteiverbot. Deutschland braucht eine Rückkehr zu fairer politischer Auseinandersetzung, zu echtem Wettbewerb, zu einer wirklich gelebten Demokratie, in der der Souverän entscheidet – und nicht Parteien, sie sich zusammenschließen, um sich den Staat zur Beute zu machen und ihre Macht mit allen Mitteln zu zementieren.





