Zum „Motzstrassenfest“ 2016 einige notwendige Botschaften der AfD Berlin

Die AfD steht vollumfänglich hinter der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit all ihren Rechten und Pflichten. Die AfD anerkennt schwul-lesbische Lebensformen als Ausdruck einer freien Gesellschaft und steht auch für den Schutz dieser Minderheiten ein. Die Gleichstellung mit der Ehe lehnt die AfD ab. Zum Adoptionsrecht gibt es innerparteilich unterschiedliche Ansichten. Die Mehrheit ist dagegen, die Minderheitsmeinung hierzu wird aber respektiert.

Die Gleichstellung homosexueller Paare ist grundgesetzlich geregelt und gesetzlich umgesetzt. Die AfD ist gegen jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Sie stellt dazu fest, dass Ehe und Familie ausdrücklich unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen.  Da – wie vom Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten festgestellt – diese in verfassungswidriger Weise steuerlich und abgabenrechtlich diskriminiert werden, ist die Beendigung dieser Diskriminierung von Ehe und Familie zu beenden.  Die grundgesetzlich gebotene Privilegierung von Familien mit Kindern bedeutet nicht eine negative Diskriminierung von Lebensformen mit auch theoretisch ausgeschlossener Nachwuchsproduktion.

Die AfD steht zum Asylrecht des Grundgesetzes, also den Schutz vor politischer Verfolgung auch wegen der sexuellen Orientierung. Sie lehnt die illegale Migration unter Bruch des Grundgesetzes 16 a Absatz 2 jedoch ab.

Der beste Schutz Homosexueller ist die Durchsetzung des Rechts in Deutschland und ein glaubwürdiges Bekenntnis zur FDGO aller Migranten als Norm des Zusammenlebens in Deutschlands. Islamisches Scharia-Recht, das sich gegen Homosexuelle etc. richtet, darf es in Deutschland nicht geben. Dafür steht allein die AfD in der politischen Landschaft und macht damit ein attraktives Politikangebot auch für Schwule und Lesben in Berlin!

Zwangsheiraten (zum Beispiel von türkischen oder arabischen nicht-geouteten Schwulen mit Frauen) dürfen nicht toleriert werden, da sie den grundgesetzlich geschützten individuellen Persönlichkeitsrechten diametral widersprechen. Die Werte unseres Rechtsstaats müssen sich hier durchsetzen.

Gesonderte Bildungs-Initiativen in Richtung Gender-Ideologie in Schulen und in der Jugendhilfe lehnen wir ganz überwiegend ab. Die frühsexuelle Aufklärung im Sinne der Gender-Ideologie lehnen wir in Gänze ab. Grundsätzlich muss gelten:

Homosexualität ist eine Form der sexuellen Orientierung und muss im Rahmen der sexuellen Selbstbestimmung in unserer freien Gesellschaft diskriminierungsfrei und selbstverständlich gelebt werden können. Da dieser Grundsatz, für den die AfD auch steht, bei den Bürgern verankert ist, bedarf es keiner weiteren staatlich geförderten Initiativen.

Unsere Botschaft, dass es die AfD ist, die dafür sorgt, dass auch in 20 Jahren homosexuelle Paare ungestört und ohne Sharia-Wächter durch unsere Straßen händchenhaltend flanieren können, dürfen wir leider dieses Jahr nicht vor Ort verkünden. Das grundgesetzlich geschützte Recht der Meinungsfreiheit scheint die “schwulen Wirte” als Trägerverband des Stadtfestes (Regenbogenfonds) weniger zu interessieren als die Unterwerfung unter eine vermeintlich gesicherte öffentliche Mehrheitsmeinung.

Schade! Nichtsdetotrotz: Berlin wird jeden Tag blauer!

Notwendiges Postscriptum:

Das Motzstrassenfest steht unter dem Fanal von Nizza. Der deutsche Meisterdenker Gunnar Heinsohn hat dazu das Treffendste zu Papier gebracht, was hier als direkter Link zur Lektüre empfohlen wird.

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