Globales Klimarecht ohne Evidenz? – Das IGH-Gutachten als Meilenstein globaler Technokratur

Frank-Christian Hansel

Am 23. Juli 2025 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Gutachten, das eine vermeintlich epochale Wende in der internationalen Klimapolitik markieren soll: Erstmals wird ein rechtlich argumentierter Anspruch auf Klimaschutz als Völkerrechtsnorm etabliert. Staaten werden damit verpflichtet, "ernsthafte" Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, insbesondere zur Begrenzung der globalen Erwärmung durch Reduktion von Treibhausgasemissionen. Das Gutachten wird von den Öko- und Klimaaktivisten als historisch gefeiert. Tatsächlich aber markiert es einen dramatischen Wendepunkt: Es stützt sich auf eine einseitige, ideologisch aufgeladene Deutung der Klimaforschung, die weder wissenschaftlich unumstritten noch demokratietheoretisch legitimiert ist.

Dieses Gutachten steht exemplarisch für den globalen Vormarsch einer technokratischen Herrschaftsordnung, die unter dem Vorwand der "Klimarettung" und dem Nimbus vin "Klimagerechtigkeit" einen überstaatlichen Zugriff auf politische Entscheidungsgewalt legitimieren will. Es zementiert ein fragwürdiges Klimanarrativ juristisch und bereitet den Weg für eine weltweite öko-autoritaire Governance, die mit dem klassischen Ideal rechtsstaatlicher Souveränität nicht mehr vereinbar ist, eine Art globaler Technokratur!.

I. Eine wissenschaftliche Nebelwand: Der angebliche CO2-Konsens

Das IGH stützt sich explizit auf die Prämisse, dass der menschengemachte Ausstoß von CO2 der Hauptverursacher des Klimawandels sei. Diese Behauptung wird von einem Teil der Klimaforschung vertreten, insbesondere vom IPCC, der jedoch selbst als politisiertes Gremium mit fragwürdigen Auswahlverfahren für Daten und Modelle bekannt ist. Was als "wissenschaftlicher Konsens" verkauft wird, ist in Wahrheit ein technokratischer Kunstgriff: Dissidentenstimmen wie die der renommierten Klimawissenschaftler Judith Curry, Richard Lindzen, Henrik Svensmark oder Nir Shaviv werden systematisch marginalisiert oder diskreditiert. Diese verweisen auf alternative Ursachen wie solare Zyklen, kosmische Strahlung, ozeanische Oszillationen und langfristige natürliche Klimavariabilität – also auf eine Komplexität, die sich nicht auf das einfache Narrativ vom CO2 als Klima-Teufel reduzieren lässt.

Indem das IGH diese kontroverse Lage ignoriert und sich vollständig auf die CO2-Hypothese stützt, verlässt es den Boden der erkenntnistheoretischen Redlichkeit. Das Urteil operiert mit einer politisch aufgeladenen, einseitigen Deutung der Wirklichkeit – nicht mit objektivierbarem Wissen. Wissenschaft wird zur juristisch verwertbaren Ideologie degradiert.

II. Judicial Activism und die Aushöhlung demokratischer Souveränität

Das IGH-Gutachten ist rechtlich nicht bindend, wird aber schon jetzt als Blaupause für künftige Klagen gegen Staaten oder Konzerne herangezogen. Hier offenbart sich ein Mechanismus transnationaler Rechtssetzung ohne demokratische Legitimation. Eine supranationale Gerichtsbarkeit dehnt ihren Einflussbereich aus, ohne für ihre normativen Entscheidungen politisch verantwortlich zu sein. Das Prinzip der Volkssouveränität wird so systematisch untergraben.

Dabei wird eine neue Art von globalem "Klimastrafrecht" entworfen: Wer die herrschende Klimanarration infrage stellt oder sich den vorgeschriebenen Maßnahmen widersetzt, wird nicht nur als politisch unvernünftig, sondern als völkerrechtlich schuldig gebrandmarkt. Die Klimapolitik transformiert sich zur moraljuristischen Ersatzreligion mit Sanktionierungsinstrumentarium.

III. Die Gefahr der öko-technokratischen Weltinnenpolitik

In Verbindung mit anderen Gerichtsurteilen – etwa des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der "KlimaSeniorinnen Schweiz" – ergibt sich ein Gesamtbild: Eine neue Form globaler Gouvernementalität nimmt Gestalt an, die sich nicht mehr auf demokratische Prozesse, sondern auf scheinobjektive Notwendigkeiten stützt.

Die Grundlage dieser Entwicklung ist das Dogma der "planetaren Grenzen": Weil der Planet gerettet werden müsse, seien nationale Parlamente, individuelle Freiheitsrechte oder wirtschaftliche Souveränität zweitrangig. Diese Ideologie legitimiert tiefgreifende Eingriffe – von CO2-Budgets über Mobilitätsrestriktionen bis hin zur Reindustrialisierung im Sinne der "Green Transition". Der IGH liefert dafür die völkerrechtliche Rahmung. Das Recht wird zur Exekutive des Klimanarrativs.

IV. Reparationslogik und postkoloniale Instrumentalisierung

Besonders brisant ist die implizite Reparationslogik, die das Gutachten fördert. Staaten wie Vanuatu, die das Verfahren initiiert haben, sehen sich als Opfer historischer Emissionen der Industrieländer. Der IGH stützt diese Sicht implizit, indem er eine Pflicht zur Schadensvermeidung und ggf. -wiedergutmachung formuliert. Damit wird der Klimadiskurs in eine postkoloniale Moralphantasie überführt, in der westliche Staaten Buße leisten sollen für ihren "Kohlenstoffwohlstand". Dass viele Entwicklungsländer heute massiv von fossilen Energien abhängen, wird dabei systematisch ausgeblendet.

V. Das Klimaurteil als technokratischer Wendepunkt

Das IGH-Gutachten markiert keine juristische Sternstunde, sondern einen autoritativen Kipppunkt: Das Völkerrecht wird in den Dienst eines einseitigen, wissenschaftlich umstrittenen und politisch aufgeladenen Klimanarrativs gestellt. Statt Freiheitsrechte zu schützen, werden sie konditioniert. Statt demokratische Willensbildung zu ermöglichen, wird diese durch außerparlamentarische, transnationale Instanzen verdrängt.

Die Idee der Klimagerechtigkeit wird so zur Projektionsfläche einer neuen Weltinnenpolitik, deren Legitimation nicht mehr aus dem Volk, sondern aus vermeintlicher Notwendigkeit erwächst. Der Internationale Gerichtshof fungiert damit nicht als neutrale Instanz, sondern als juristischer Arm einer ideologisch motivierten Global Governance. Wer das Klimaurteil als "Meilenstein" feiert, übersieht: Es ist auch ein Grabstein für die Prinzipien der politischen Freiheit im Anthropozän.