„Hass und Hetze“: Zur semantischen Delegitimierung oppositioneller Regierungskritik
Die moderne Demokratie definiert sich über Pluralismus, Streit und institutionalisierte Opposition. Doch gerade dort, wo Opposition den Bereich des bloß Verwaltungskritischen verlässt und grundsätzlich widerspricht, setzt ein Mechanismus ein, der weniger argumentativ als semantisch operiert. Regierungskritische Positionen werden nicht widerlegt, sondern umcodiert. Der zentrale Begriff dieser Umcodierung lautet heute: „Hass und Hetze“.
„Hass und Hetze“ ist kein analytischer Begriff, sondern eine politische Chiffre. Er beschreibt keine klar abgrenzbare Handlung, sondern verbindet einen inneren Zustand („Hass“) mit einem äußeren Akt („Hetze“) zu einer moralisch-juristischen Kurzformel. Gerade diese begriffliche Unschärfe macht ihn wirksam. Er erlaubt es, Kritik nicht als Position, sondern als Disposition zu behandeln – nicht als Argument, sondern als Ausdruck problematischer Gesinnung.
Damit verschiebt sich der politische Konflikt grundlegend. Wo früher um Interessen, Zielkonflikte oder Alternativen gestritten wurde, wird heute über Zulässigkeit entschieden. Die Frage lautet nicht mehr: Ist das Argument richtig oder falsch?
Sondern: Darf es überhaupt geäußert werden?
„Hass und Hetze“ fungiert in diesem Kontext als Delegitimierungsmarker. Wer so etikettiert wird, verlässt den Raum des legitimen Dissenses und wird in einen Graubereich zwischen moralischer Verwerflichkeit und strafrechtlicher Relevanz verschoben. Entscheidend ist dabei nicht, ob tatsächlich gehetzt wird, sondern dass der Vorwurf selbst genügt, um die politische Position zu entwerten, bevor sie überhaupt diskutiert werden kann.
Auffällig ist die systematische Asymmetrie dieser Zuschreibung. Regierungshandeln – selbst wenn es scheitert, massive Kosten erzeugt oder demokratische Verfahren dehnt – wird selten unter dem Gesichtspunkt moralischer Gefährdung betrachtet. Kritik daran hingegen wird emotionalisiert und psychologisiert. Der Kritiker erscheint nicht als politischer Gegner, sondern als potenzieller Störer des gesellschaftlichen Friedens. „Hass und Hetze“ ersetzt hier das Argument durch den Charakterverdacht.
Damit erfüllt der Begriff eine doppelte Funktion. Einerseits moralisiert er politische Auseinandersetzung: Wer kritisiert, gilt nicht als Vertreter eines anderen Interesses, sondern als Träger negativer Affekte. Andererseits eröffnet er einen institutionellen Resonanzraum – von medialer Stigmatisierung bis hin zu behördlicher Beobachtung. Der Übergang von legitimer Kritik zur mutmaßlichen Gefährdung wird vorverlagert.
In dieser Logik wird Opposition selbst zum Problem. Nicht ihre Inhalte, sondern ihre Existenz als widerständige Kraft erscheint störend. „Hass und Hetze“ markiert die Grenze dessen, was noch als demokratischer Beitrag gilt. Jenseits dieser Grenze beginnt die soziale Exkommunikation: Ausschluss aus Diskursen, Aberkennung moralischer Integrität, Zweifel an der demokratischen Gesinnung.
Diese Entwicklung steht exemplarisch für einen Strukturwandel spätpluralistischer Demokratien. Pluralismus wird zwar rhetorisch beschworen, faktisch jedoch normativ kanalisiert. Abweichung ist nur noch innerhalb enger, vorab definierter Korridore erlaubt. Grundsätzliche Kritik – an Prämissen, Zielsetzungen oder Machtkonzentrationen – wird nicht als notwendige Selbstkorrektur verstanden, sondern als Angriff auf die Ordnung selbst.
Hier zeigt sich, was Hannah Arendt als Entpolitisierung durch Moralisierung beschrieben hat. Wo politische Konflikte nicht mehr als legitimer Gegensatz, sondern als moralische Abweichung behandelt werden, verschwindet der Bürger als politisches Subjekt. Übrig bleibt der zu belehrende, zu regulierende, im Zweifel zu disziplinierende Adressat staatlicher Normsetzung.
„Hass und Hetze“ ist in diesem Sinne weniger ein Begriff zur Beschreibung realer Gefahren als ein Instrument der Ordnungsstabilisierung. Er schützt nicht primär Minderheiten oder den demokratischen Diskurs, sondern das bestehende Deutungsmonopol. Wer delegitimiert ist, muss nicht mehr widerlegt werden. Wer moralisch disqualifiziert ist, braucht kein Gehör mehr.
Eine Demokratie jedoch, die Opposition nur noch unter dem Vorbehalt ihrer moralischen Unbedenklichkeit zulässt, verliert ihren agonalen Kern. Sie verwandelt politische Auseinandersetzung in eine verwaltete Simulation von Vielfalt. Opposition ist dann kein konstitutives Element mehr, sondern ein zu überwachendes Risiko.
Wo „Hass und Hetze“ zur universellen Formel der Abwehr wird, beginnt nicht die Verteidigung der Demokratie – sondern ihr schleichender Abbau.