Zwei Reden mit dem Appell, die endemische Lage mit der Omikron-Welle wie Israel anzuerkennen und den Ausstieg aus dem Anordnungsstaat zurück zur verfassungsgemäßen Normalität einzuleiten

I. Warum 2G in Berlin nicht nur im Einzelhandel, sondern auch für die Gastronomie und Hotellerie aufgehoben gehört!

Meine Parlamentsrede zu einem FDP-Antrag:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Berlinerinnen und Berliner, werte Kollegen,

ist doch gut zu wissen, und das halten wir jetzt mal so fest, dass unsere AfD-Positionen step by step von den Kolleginnen und Kollegen hier übernommen werden.

Wir haben schon länger dafür plädiert, angesichts der Omikronwelle, die uns infektiös alle irgendwie treffen wird, ohne allerdings zu schwereren Krankheitsverläufen zu führen, den Einstieg in den Ausstieg aus dem Regieren per Verordnungen hin zurück zur verfassungsmäßigen Normalität zurück zu wagen.

Wir haben schon in der letzten Legislaturperiode im Wirtschaftsausschuss, dem ich vorsaß, und hier im Plenum immer wieder die Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hinsichtlich ihres tatsächlich epidemiologischen Nutzens und den mit ihnen einhergehenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kollateralschäden thematisiert.

Dabei haben wir darauf hingewiesen, dass der Einzelhandel sowohl die Vorgaben der Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten, als auch in Lüftungsgeräte investiert hat, um so zu vermeiden, zu Infektionschwerpunkten zu werden.

Es war im Ausschuss eigentlich immer Konsens, dass der Einzelhandel eben kein Treiber des Infektionsgeschehens war.

Unser klares Diktum zu den an die harten Lockdowns gekoppelten Verlustausgleichszahlungen der verschiedenen Corona-Sofort-Hilfen war denn auch eindeutig:

Wirtschaftliche Hilfen können helfen, aber sie können nicht retten. Dabei erhöhten sie auch noch den Verschuldungsgrad des Staates, bei gleichbleibenden Steuerausfällen aufgrund brachliegender Geschäftstätigkeit, eine echt toxische Mischung.

Dass man nach dieser die gesamte Branche schwer beutelnden Lockdownphase jetzt nochmal einen Lockdown light gemacht hat, indem man dem Einzelhandel durch die 2 G-Regel die Kunden weggenommen hat, war eine weitere Ohrfeige für den Einzelhandel.

Die Kollegen haben ja schon darauf hingewiesen, wer die großen Profiteure dieser politischen Maßnahmen waren, nämlich die großen Onlinehändler wie Amazon und Co.

Warum muss das 2G-Regime jetzt rein sachlich beendet werden?

Mit Omikron stecken sich alle, eben auch Geimpfte immer häufiger an. Damit stellt sich epidemiologisch die Frage nach der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit von 2G-Beschränkungen neu – und generell die Frage, warum die Ungleichbehandlung beider Gruppen im öffentlichen Leben weiterhin so gravierend sind.

Frau Senatorin Gote hat in der vergangenen Sondersitzung des Gesundheitsausschusses eingeräumt, dass die Kontaktnachverfolgung aufgegeben werden musste, weil Omikron derart infektiös ist, dass wir von einer „Durchseuchung“ sprechen müssen, ein nicht schönes Wort, aber eines, dass die Lage richtig beschreibt, nämlich dass die Gesundheitsämter aufgrund der Masse nicht mehr in der Lage sind, das Infektionsgeschehen zu erfassen; es ist konsequenterweise daher auch nicht wirklich mehr viel einzudämmen! Eine Unterbrechung der Infektionsketten über Kontaktverfolgung ist konsequenterweise daher auch nicht mehr sinnvoll umsetzbar.

Die Konsequenz daraus ist klar und ich komme wieder zurück auf meine vorletzte Plenarrede, in der ich den Fokus auf die Entwicklung in Israel legte.

Am Montag wurde dort der „Grüne Pass“ weitgehend abgeschafft. Der Besuch von Restaurants, Kinos und Hotels ist nun ohne Impfnachweis möglich. Nicht etwa wegen eines deutlichen Rückgangs hoher Fallzahlen, sondern aufgrund eines expliziten Strategiewechsels, dem Sie sich noch immer verweigern:

Mit der hoch ansteckenden Omikron Variante sei, ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, die WELT,

„der Grüne Pass überflüssig geworden, erklärte Nadav Davidovitch aus dem Beraterstab der Regierung. „Es gibt keine epidemiologischen Gründe dafür, den Impfnachweis beizubehalten“, sagte er. Mehr noch: „Der Impfnachweis vermittelt eine falsche Sicherheit.“

Aus den Reden der Koalition habe ich im Wesentlichen den Eindruck gewonnen, dass Sie die Tatsache verdrängen, dass der Krankenverlauf bei Omikron deutlich milder verläuft, und ich sage das ganz deutlich, milder verläuft und dass das Gesundheitssystem in keiner Weise so gefährdet wäre, als dass die Einschränkungen gerechtfertigt seien. Auch die Krankenhausgesellschaft rechnet nicht mehr mit einer Überlastung des Gesundheitssystems durch Omikron.

Das sehen auch hierzulande die Gerichte so, und ich freue mich, dass der Rechtsstaat hier in der Abwägung noch funktioniert. Die einschlägigen Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts kennen Sie. Die sagen ein klares NEIN zu G2!

Wir freuen uns, dass die FDP diesen Antrag, der unsere älteren Forderungen aufnimmt, eingebracht hat, stellen aber fest, dass er zu kurz greift, denn selbstverständlich müssen auch die für unsere Stadt überlebenswichtigen Branchen der Hotellerie und Gastronomie sofort von der 2G-Pflicht befreit werden. Herr Wirtschaftssenator, ein erstes Betätigungsfeld für Sie, in dem Sie zeigen können, dass Ihnen die Berliner Wirtschaft ernsthaft am Herzen liegt!

Dass den FDP-Kollegen dazu offenbar der Mut fehlte, ist bedauerlich, aber dafür gibt es ja die AfD als Partei des gesunden Menschenverstands und des wirtschaftlichen Mittelstands, und als solche werden wir im Ausschuss einen entsprechenden Änderungs- als Erweiterungsantrag einbringen, dem sie dann Alle guten Gewissens zustimmen können.”

II. Warum in der Omikron-Lage Genesene und Geimpfte epidemiologisch gleichgestellt werden müssen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Berlinerinnen und Berliner,

werte Kollegen,

nachdem wir in der Priorität der FDP das leidige und strittige Thema 2G im Wesentlichen abgehandelt und, wie ich finde, ehrlicherweise auch gleich abgeräumt haben, geht es hier nochmals insgesamt um die Anti-Corona-Verordnungspolitik.

Ich hatte in meiner Rede vorhin die Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am 26. Januar mit Gesundheitssenatorin Gote erwähnt. Das möchte ich auch hier nocheinmal machen, denn die Sitzung war überaus interessant.

Es sind neue Töne, die wir da von ihr hören bekamen. Da klang so etwas wie eigentlich eher UNSER sprichwörtlicher Mut zur Wahrheit durch.

Denn Frau Gote räumte mit unverblümter Klarheit gleich einen der großen Mythen der Anti-Corona-Politik vom Tisch, in dem sie – wörtlich – konstatierte: Kinder sind epidemiologisch gesprochen nicht vulnerabel.

Wir fühlen uns damit in unserer sozialpsychologischen Diagnose bestätigt, dass viele der Maßnahmen mit ihren viel zu großen Kollateralschäden, denen die Kinder und Jugendlichen in den Schulen ausgesetzt waren, unbegründet und unverhältnismäßig waren.

Frau Gote hat aber einen 2. Punkt gemacht und war da sehr ehrlich:

Auf meine Frage, wie sie es denn sehe, dass die Geltung des Genesenennachweises von 6 auf 3 Monate verkürzt wurde im Verhältnis zu dem 6 Monatszeitraum der Geimpften, meinte sie, das sei nicht gut gelaufen, das hätte der Bund so gemacht, es wäre ihr lieber gewesen, die Entscheidung hätte medizinisch nachvollziehbar und wissenschaftlich evidenzbasiert getroffen werden müssen.

Genau so, werte Kolleginnen und Kollegen, sehen wir das auch und haben da auch Prof. Streek auf unserer Seite, der in einem Interview wie folgt erklärt hat, ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis,

„Studien zeigen, dass Genesene einen sehr guten Schutz vor einem schweren Verlauf haben. Ich sag es mal so: 26 europäische Länder sehen den Genesenenstatus bei mindestens sechs Monaten. Ich glaube nicht, dass sich die Wissenschaftler aller dieser Länder irren. Ich plädiere daher dafür, Genesene und Geimpfte gleichzusetzen. Wichtig ist doch, dass eine Grundimmunität besteht und da kann man in meinen Augen auch die Antikörperspiegel heranziehen. Medizinisch ließe sich zumindest eine Teilimmunität nachweisen. Im Übrigen: Jeder muss für sich selbst wissen, wie er sich schützen will.“

Daher fordern wir den Senat auf, und wenn Sie sich jenseits parteitaktischer Spielchen mal ernsthaft fachlich mit der Materie auseinandersetzen würden, müssten die Kollegen der anderen Fraktionen uns hier folgen, sich für die Zurücknahme der Verkürzung der Geltung des Genesenennachweises einsetzen, allein schon, um verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurückzuerlangen.

Ähnlich wie bei der vorher behandelten Sachlage bei 2G hat auch im Falle der verkürzten Geltungsdauer des Genesenennachweises die Justiz der Politik einen Strich durch die Rechnung gemacht:

Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis einen Bericht des ndr:

„In einem vom Osnabrücker Gericht behandelten Fall erklärte die Behörde, dass der Genesenenstatus und damit seine Dauer eine hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger habe. Es liege auf der Hand, dass der Ausschluss des Einzelnen von der Teilnahme am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben für den Einzelnen eine hohe Grundrechtsrelevanz habe.

Es verstoße gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der derzeit gültigen Corona-Verordnung durch Verweis auf die durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Vorgaben beschränkt werde. Es gebe keine Rechtsgrundlage, diese Entscheidung an das RKI zu delegieren. Die RKI-Internetseite ändere sich zudem fortlaufend, der Verweis darauf sei deshalb intransparent und zudem unbestimmt. Außerdem habe das RKI nicht genügend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob es Belege dafür gebe, dass nach besagten 90 Tagen der Schutz von Genesenen vor einer Infektion ende.“

Zitat Ende.

Wissen Sie, was ich schade finde? Und was viele Leute da draußen nicht mehr verstehen?

Dass Sie nicht selbst in der Lage sind, sich zu korrigieren!

Dass Sie nicht in der Lage oder willens sind, sich sachlichen Argumenten zu stellen und anzuerkennen, wenn Fehler gemacht worden sind und sie einfach einzugestehen und dann auch abzustellen.

Zumal auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in der Ausarbeitung WD 3 – 3000- 006/22 zu dem Fazit kommt, dass allein die Regelung der Immunitätsnachweise mittels Rechtsverordnung verfassungsrechtlich kritisch zu bewerten sei“.

Wir hatten in dieser Rederunde bereits 3 Beiträge gehört, aber keiner von Ihnen ist auf dieses in der Öffentlichkeit für große Irritationen und auch Wut sorgende Phänomen dieses deutschen Sonderweges in Europa hinsichtlich der Halbierung der 6 Monatsgeltungsdauer eingegangen.

[Schlussbemerkung wie in der Rede].

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