Die AfD vor Köln
Frank-Christian Hansel —
Für den 8. und 9. März ist eine Verhandlung am Verwaltungsgericht in Köln angesetzt, die in- und außerhalb der AfD mit Spannung erwartet wird. Deshalb wird die Sitzung in einer Messehalle stattfinden, wie sie sonst für Bundesparteitage benötigt wird. Das Gericht wird darüber urteilen, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln die Partei „Alternative für Deutschland“ als „Verdachtsfall“ für verfassungsfeindliche Einstellungen einstufen dürfe.
Die Kontroverse dürfte es eigentlich gar nicht geben, weil, so das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Schrift „Schutz der Verfassung ist Schutz für alle Bürger“, Köln (ohne Jahresangabe) deutlich ausführt: „Kritische Bürger und „radikale“ Ansichten sind jedoch kein Anlass für den Verfassungsschutz tätig zu werden. In der Bundesrepubli…