Keine falsche Toleranz: Für ein Kopftuchverbot an Schulen und Kindergärten!

In unserem Land ist so einiges aus dem Ruder gelaufen. Gerade mit Blick auf die Verfechtung der Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. So werden Diskriminierungen von Frauen und jungen Mädchen aus falsch verstandener Toleranz gegenüber dem Islam oftmals geduldet und dabei Prinzipien von Freiheit, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung außer Acht gelassen.

Das islamische Kopftuch steht aus Sicht vieler in erster Linie für die Trennung der Geschlechter und für ein Frauenbild, das mitnichten auf Gleichberechtigung und Gleichheit vor dem Gesetz, sowie gegenseitige Achtung der Geschlechter und Selbstbestimmung der Frau ausgerichtet ist. Und so mahnen auch zahlreiche Frauenrechtlerinnen kritisch an, dass Frauen mit dem islamischen Kopftuch unterworfen werden und dies dem Grundrecht auf Gleichberechtigung diametral gegenübersteht.

Die Menschenrechtsorganisation „TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.“ hat 2018 eine Petition initiiert, die ein gesetzliches Verbot des sogenannten Kinderkopftuchs für alle minderjährigen Mädchen fordert. Denn: Die Verschleierung von Mädchen aller Altersstufen, so Terre des Femmes, ist ein zunehmendes Phänomen in vielen Schulen und sogar in Kindergärten und steht für eine Diskriminierung und Sexualisierung von Minderjährigen. Ihre Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle betont zu Recht, dass die Verschleierung von Mädchen „keine harmlose religiöse Bedeckung des Kopfes“ ist, sondern „eine geschlechtsspezifische Diskriminierung“.  Und Seyran Ateş konstatiert, das Kopftuch befördere eine ‚Geschlechter-apartheid‘, und sie argumentiert: Der Respekt vor anderen Kulturen und Religionen müsse dort aufhören, wo Menschenrechte verletzt werden. Das Kopftuch sei in islamischen Gesellschaften das „ultimative, nach außen sichtbare Mittel, um die Un-gleichheit von Mann und Frau zu demonstrieren“. Demnach werde in Deutschland Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes regelmäßig verletzt.

Praktiker und Islamkritikerinnen fühlen sich aber mittlerweile von der weltfremden und verklärten Politik der Altparteien in Bundesregierung und Senat im Stich gelassen. Der Kampf für Frauenrechte scheint auch bei den Linken nicht mehr en vogue. Stattdessen bekämpft Rot-Rot-Grün jegliche Kritik am Islam und verschließt dabei die Augen vor der Diskriminierung schon junger Mädchen.

So geschehen in der Debatte am 9. Mai 2019, als die Berliner AfD-Fraktion ihren Gesetzesantrag zum Schutz der freien Persönlichkeitsentwicklung von Kindern vor dem religionsmündigen Alter ins Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses eingebracht hat. Ziel des Gesetzes ist ein grundsätzliches Verhüllungsverbot zum Schutz der Kinder. Mädchen sollen sich in ihrer Persönlichkeitsentwicklung frei entwickeln können, ohne sexualisiert zu werden. Sie sollen davor geschützt werden, im Sinne einer fundamentalistisch-archaischen, die Gleichberechtigung der Geschlechter negierenden Glaubenspraxis instrumentalisiert und konditioniert zu werden. Und letztlich soll das Verbot die Integration fördern, denn es beugt einer frühzeitigen Segregation von muslimischen Mädchen gegenüber ihren Mitschülern und ihren nicht verhüllten Mitschülerinnen vor.

Wo das Kindeswohl gefährdet ist, wird staatliches Handeln zur Pflicht! Das hat unser integrationspolitischer Sprecher, Hanno Bachmann, in seiner Antragsrede deutlich gemacht:

 

Das Kinderkopftuch in der Schule birgt aber noch eine weitere Gefahr: Mädchen, die kein Kopftuch tragen, werden unter Druck gesetzt und als ‚Schlampe‘ beschimpft. Die Islamwissenschaftlerin Rita Breuer weist genau darauf hin, wenn sie in dem Kopftuch eine Bedrohung für all diejenigen Mädchen sieht, die keines tragen. Und sie nennt Begebenheiten, wo Mädchen durch kopftuchtragende Schülerinnen gemobbt wurden. In Schulen mit hohem Anteil muslimischer Familien, so Breuer, werde aus der ‚Freiheit‘ zum Kopftuch schnell der Zwang, es tragen zu müssen.  Mädchen aus konservativ-islamischen Familien hätten keine Wahl, würden massiv unter Druck gesetzt und „geben diesen Druck an ihre muslimischen Mitschülerinnen ohne Kopftuch weiter“, sekundiert von ihren Eltern, die es als ihre Pflicht ansehen, alle Muslime zur vermeintlich richtigen Glaubenspraxis anzuhalten. Schüler wie Schülerinnen setzten Mädchen unter Druck, indem sie verbreiten, diese hätten sich unehrenhaft verhalten, sie seien eine ‚Schlampe‘ oder ‚Hure‘. Und nun kommt‘s: Als Schlampe gilt bereits, wer kein Kopftuch trägt.

Unser Gesetzesantrag will beide Seiten schützen: Mädchen, die gerade seitens fundamentalistischer Kreise gezielt so konditioniert werden sollen, dass sie das Kopftuch später nicht mehr ablegen können, als auch kopftuchfreie Mädchen, die zunehmend gemobbt werden. An der Schule muss es für alle Kinder gewährleistet sein, sich angstfrei entwickeln zu können. Und gerade bei Kindern aus ultra-orthodoxen Familien gewinnt die Schule als Freiraum eine besondere Bedeutung.

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